Digitaler Bauantrag

    ab 01.11.2023

    Das Landratsamt Rosenheim bietet Ihnen ab dem 01.11.2023 die Möglichkeit an, Ihren Bauantrag digital einzureichen.

    Ab diesem Zeitpunkt erfolgt nur noch die Einreichung von Anträgen auf Genehmigungsfreistellungisolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO in Papierform direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn. Alle anderen Anträge sind beim -Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital  einzureichen.

     

    Weitere Infomationen folgen auf auf unserer Seite unter Planen und Bauen

     

    Alle Nachrichten