Schöffen gesucht

     

    Jugendschöffen gesucht

    Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Zu diesem Zweck stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim eine Vorschlagsliste auf.

    Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht Rosenheim und den Jugendkammern des Landgerichts Traunstein zu unterstützen. Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz, Sinn für Gerechtigkeit und Empathiefähigkeit verfügen. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Bei Jugendlichen ist der Reifungsprozess der Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen – daher fehlt ihnen häufig die notwendige Einsicht in die Konsequenzen ihrer Handlungen. Das Jugendstrafrecht folgt daher dem Grundgedanken „Erziehung statt Strafe“. Jugendrichter und Jugendschöffen sind also nicht nur Richter, sondern auch „Erziehende“. Das Ziel ist es, die Entwicklung des jungen Menschen möglichst positiv zu beeinflussen. Neben Strafmaßnahmen kommen daher auch und in erster Linie Erziehungsmaßnahmen in Betracht.

    Gesucht werden Männer und Frauen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben. Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 24. Februar 2023 beim Kreisjugendamt Rosenheim um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Die Vorschlagliste wird dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim in seiner nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt. Die Vorschlagsliste wird anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass auf die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen oder vom Schöffenamt ausgeschlossen sind.

    Bewerben können sich Personen, die unter anderem:
    • beim Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    • im Landkreis Rosenheim wohnen
    • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
    • nicht in Vermögensverfall geraten sind
    • Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendhilfe oder ehrenamtlichen Jugendarbeit.

     

    Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsformular und ist schriftlich oder per Mail einzureichen:
    Landratsamt Rosenheim
    Kreisjugendamt
    Wittelsbacherstrasse
    83022 Rosenheim


    oder per Mail an: kreisjugendamt(at)lra-rosenheim.de

    Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-rosenheim.de/jugendschoeffen-gesucht-bewerbung-bis-24-februar-2023/

    und unter www.schoeffenwahl.de.

     

    Schöffenperiode 2024-2028

    Bewerbungen zur Schöffenwahl bis 07.04.2023

    Formularende

    In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet. Zunächst erstellt die Gemeindeverwaltung ab Januar 2024 anhand der eingegangenen/eingehenden Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Rotter bzw. Ramerberger Bürgerinnen und Bürger. Der endgültige Beschluss über die Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat gefasst. Aus der vom Gemeinderat beschlossenen Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl

    Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen
    grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.

    Voraussetzungen für die Bewerbung als Schöffe:

    • Deutsche Staatsbürgerschaft
    • Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024
    • Wohnsitz in Rott a. Inn bzw. Ramerberg
    • gesundheitliche Eignung (d.h. längeres Sitzen in den Verhandlungen, Fähigkeit der Verhandlung konzentriert zu folgen)
    • ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
    • es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (z.B. Privatinsolvenz)

    Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Schöffe nicht erforderlich.
    Wann Personen nicht zum Amt des Schöffen berufen werden sollen, bzw. dürfen ergibt sich aus § 32 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Des Weiteren ist als Schöffe nicht wählbar, wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist oder Religionsdiener ist (§ 34 Abs. 1 GVG).

    Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

    Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen und Informationen sowie das Bewerbungsformular stehen als Download bereit.

    Weitere Infos zur Schöffenwahl finden Sie auch unter https://www.schoeffenwahl.de.

     

    Bewerbungsschluss ist der 07. April 2023!  

    Ansprechpartner in der Gemeinde ist
    Frau Schwaiger, Telefon 08039 9068-19,
    E‑Mail lisa.schwaiger@rottinn.de

     

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