Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe
Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.
Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden.
Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.
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