Gemeinderatssitzung am 26.03.2024

Ein großes Publikumsinteresse war dem Antrag des SV Ramerberg gewiss, der die Durchführung eines Bürgerbegehrens auf „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“ zum Ziel hat. Beraten und abgestimmt aber sollte in der Sitzung vom 26. März allein darüber werden, ob die Gemeinde in dieser Sache einen Rechtsanwalt beauftragen kann.

Zu Beginn stellte Bürgermeister Manfred Reithmeier fest, dass er nicht zur Jahreshauptversammlung des SV Ramerberg geladen worden sei, was kein gutes Licht auf die Zusammenarbeit zwischen Sportverein und Gemeinde werfe. Ebenso war die Gemeinde Ramerberg zur Übergabe der Unterschriften nicht eingeladen. Der unangemessen verkürzten Darstellung in der „Wasserburger Zeitung“, dass er als Bürgermeister bei der Abgabe der Stimmen „nicht anwesend“ war, erfordere an dieser Stelle eine Klarstellung.

Zudem vertrat Reithmeier die Auffassung, dass die 2018 angefertigten Gutachten zum Bau einer Sportanlage in Zellerreit sehr mangelhaft ausgeführt worden seien und im Falle einer Wiederaufnahme des Bebauungsplanes noch einmal neu angefertigt werden müssten. Dies sei nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Außerdem sei es fraglich, ob die Begründung des Bürgerbegehrens rechtlich überhaupt zulässig sei.

Den Hauptkritipunkt an der Begründung erläuterte Geschäftsführer Brockhoff: Die Forderung, einen Bebauungsplan für die Fußballanlage aufzustellen, wäre in Ordnung. Nicht aber die nachgestellte Forderung, gegebenenfalls auch den übergreifenden Flächennutzungsplan zu ändern. Denn diese Forderung stelle ein eigenes Verfahren dar, deren Ergebnis nicht vorweggenommen werden dürfe. Allerdings bestünden in dieser Sache unterschiedliche Rechtsauffassungen, die vorab mit dem Landratsamt oder mit dem Bayerischen Gemeindetag geklärt werden müssen.

Manfred Reithmeier plane nun, sich mit den maßgeblichen Ämtern in Verbindung zu setzen, um Gewissheit zu schaffen, damit das Bürgerbegehren auf rechtlich sicheren Füßen zu stehen komme. Als zusätzliche Sicherheit stellte der Bürgermeister den Antrag, falls nötig einen Rechtsanwalt beauftragen zu können. Die dafür vorgesehenen 5000 Euro sei nur eine Ermächtigung für die Gemeinde, um handlungsfähig zu bleiben. Also eine Haushalts-Position, die aber nicht realisiert werden müsse, wenn vorab alle Probleme beseitigt sind. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der NRL/FWR angenommen.

 

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Einem Antrag auf Erweiterung des Erdgeschoßes eines Gebäudes sowie Überdachung einer Terrasse wurde vom Gemeinderat Ramerberg einstimmig stattgegeben. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich „Sendling Am Gries“ und wurde vorab von Kreisbaumeister Seeholzer besichtigt. Mit dem Anbau wird kein zusätzlicher Stellplatz-Bedarf ausgelöst.

Komplizierter gestaltete sich ein Antrag auf Abbruch eines bestehenden Wohnhauses sowie Neubau von zwei Wohneinheiten mit Doppelgarage an der Wasserburger Straße 12. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, der ehemals landwirtschaftlich genutzte Teil wurde schon mehrmals um- und ausgebaut. Gegenwärtig befinden sich in dem Gebäude ein Café und zwei Wohneinheiten. Mit dem Neubau soll das Haus um 86 cm verlängert, werden im Erd- und Obergeschoß sind jeweils der Bau einer neuen Wohneinheit vorgesehen. Dabei werden für jede Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen.

Dieses Bauvorhaben muss vom Bauamt Rosenheim auf seine Genehmigungsfähigkeit überprüft werden. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, würde sich der Gemeinderat diesem Urteil anschließen.

Das Caritas Zentrum Wasserburg beantragte einen Zuschuss in Höhe von 50 Cent je Einwohner noch für das Jahr 2023. Der Antrag konnte aufgrund eines Cyberangriffs auf die Computeranlage voriges Jahr nicht gestellt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Zuschuss in Höhe von 714 Euro zu gewähren.

Weiter gewährte der Gemeinderat der Katholischen Kirchenstiftung Ramerberg für das Jahr 2024 einen Zuschuss für die örtliche Pfarrbücherei einen Zuschuss von 750 Euro.

Ferner nahm der Gemeinderat die Spendenliste für das Jahr 2023 zur Kenntnis und stimmte der Annahme der Beträge nachträglich zu.

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Keine guten Nachrichten für künftige Jahre überbrachte Finanzverwalter Helmut Helfer dem Ramerberger Gemeinderat, als er die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für dieses Jahr vorstellte. Zwar sei die Finanzlage für heuer noch stabil, doch in einem, spätestens zwei Jahren werde man um die Aufnahme neuer Kredite nicht herumkommen, um die dann entstehenden Haushaltslöcher zu schließen.

Mehrausgaben hinsichtlich einer erhöhten Kreisumlage an den Landkreis Rosenheim, steigende Kosten für die Wasserversorgung und Abwasser-Entsorgung würden, so  Helfer, den Haushalt ebenso belasten wie das Sinken der Steuerkraft, da ein wichtiger, Gewerbesteuer zahlender Betrieb ausfalle. Deshalb müsse sich die Gemeinde überlegen, wie sie höhere Einnahmen z.B. durch Anhebung der Steuersätze generieren könne. Und natürlich müsse bei den Ausgaben noch genauer hingeschaut werden, an welchen Positionen man Abstriche vornehmen oder sie ganz stornieren könne.

Nachdem die Haushaltssatzung 2024 keine Kreditaufnahme enthalte sei der Haushalt lediglich anzeigepflichtig. Künftig werde das Zahlenwerk aller Voraussicht nach „genehmigungspflichtig“ sein - das Landratsamt werde die Ausgaben dann besonders kritisch unter die Lupe nehmen.

Zum Verfahren wies Helmut Helfer darauf hin, dass die derzeit im Haushaltsplan festgelegten Ausgabe-Positionen lediglich eine Kalkulation darstellen und nicht verbindlich seien. Mit den hier vorgetragenen Ansätzen sei keine Verpflichtung zu ihrer Realisierung angezeigt. Es werden nur theoretisch die finanziellen Mittel bereitgestellt, die geplanten Investitionen müssten vom Gemeinderat genehmigt werden.

Das Haushaltsvolumen beträgt im Verwaltungshaushalt rund 3,3 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt knapp 1,8 Millionen Euro. An Gewerbesteuern werde heuer ein um 12 000 Euro reduzierter Betrag von 233 000 Euro erwartet. Mehreinnahmen von 47 000 Euro sind allerdings bei der Einkommensteuerbeteiligung eingeplant. Die Schlüsselzuweisung erhöht sich um 1100 Euro auf 536 560 Euro, die staatliche Betriebskostenförderung für Gastkinder und die Arbeiterwohlfahrt wird voraussichtlich 271 000 Euro betragen, was einem Plus von 41 000 Euro entspricht. Allerdings, so Helfer, sei der Betrieb des Kindergartens - wie in anderen Gemeinden auch, defizitär. Dafür stehen im Haushalt 250 000 Euro zum Auffangen des erwarteten Fehlbetrages bereit.

Auf der Ausgabenseite steigt die Kreisumlage um 84 310 Euro auf knapp 809 000 Euro, der Ansatz beim kommunalen Anteil  der Kindergartenbetriebskostenförderung steigt um 100 000 Euro auf 460 000 Euro. Die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Rott-Ramerberg erhöht sich ebenfalls, und zwar um 34 200 Euro auf 336 100 Euro. Auch die Personalausgaben der Gemeinde werden voraussichtlich um 33 370 Euro auf 300 130 Euro steigen. Außerdem hat die Gemeinde Edling eine Anpassung des Wasserbezugspreis vorgenommen, was jährliche Mehrkosten circa 17 000 Euro bedeutet. Leider gehen der Gemeinde von den bezogenen 115 000 Kubikmetern immer noch 40 000 Kubikmeter aufgrund einer Vielzahl von Rohrbrüchen verloren - also über 30 Prozent.

Die notwendigen Mehrausgaben, so Helfer weiter, können teils nicht über zusätzliche Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Deshalb sei heuer und auch in den Folgejahren zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts eine Zuführung vom Vermögenshaushalt notwendig. Diese betrage für das laufende Jahr voraussichtlich 304 600 Euro. Zudem werde in 2024 und 2025 zur Finanzierung der Ausgaben eine Entnahme aus der Rücklage der Gemeinde in Höhe von knapp 177 000 Euro bzw. 228 000 notwendig sein.

Eine Kreditaufnahme hält Finanzverwalter Helfer für das laufende Jahr nicht für notwendig. Sofern ein Grunderwerb erfolgt, könne dieser mit einer für das Vorjahr bereits genehmigten, aber nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung erfolgen. Ab 2026 jedoch, befürchtet Helfer, können nach derzeitigem Sachstand laufende Ausgaben und Investitionen nur mit neuen Kreditaufnahmen finanziert werden.

Folgende größere Investitionen sind für das Jahr 2024 vorgesehen:
- Erneuerung der Treppe zum Bahnhof samt Fahrrad-Unterstand: 63 000 Euro
- Sanierung der Regenentwässerung am Feuerwehrhaus: 25 000 Euro
- Fußweg Eich nach Eich-West: 40 000 Euro
- Verbesserungen nach der Beitragssatzung zur Erneuerung der Trinkwasserversorgung: 58 000 Euro
- Sanierung der Wasserleitung in der Rotwandstraße/Heubergbogen: 125 000 Euro
- Anschaffung zweier Dienstfahrzeuge für die Wasserversorgung: 40 000 Euro
- Digitale Funkmelder und Piepser: 55 300 Euro, wobei eine Förderung von 32 200 Euro erfolgt.

Der Schuldenstand Ende 2024 wird voraussichtlich 1,5 Millionen Euro betragen, für Tilgungen sind 151 800 Euro vorgesehen.

Bericht aus der Sitzung vom 20.02.2024

Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 23.01.2024

Der Aufreger bei der Ramerberger Gemeinderatssitzung im Februar war das mysteriöse Auftauchen von jahrelang verloren geglaubten Sitzungsbüchern bei einem verstorbenen Mitarbeiter des herstellenden Verlags. Die Bücher wurden bei der Auflösung der privaten Wohnung des Verstorbenen entdeckt.

Laut Gemeindeverwaltung existiert ein Vermerk, dass der ehemalige Bürgermeister Georg Gäch die Bücher mitgenommen, aber nicht mehr in der Verwaltung abgegeben habe. Angeblich habe Gäch unter Zeugen die Bücher in das Archiv des Gemeindehauses gelegt.

Der Sachverhalt der fehlenden Bücher wurden bei Amtsantritt von Manfred Reithmeier der Polizei gemeldet. Folglich wurde der im September 2023 entdeckte Fund der Bücher der Polizei gemeldet.

Der Landkreis Rosenheim plant die Gründung eines Regionalwerks, der als Zusammenschluss mehrerer Gemeinden im Landkreis gedacht ist. Hauptthema wird die Energiewende sein. Der Ramerberger Gemeinderat beschloss den Beitritt einstimmig.

Eine Anfrage auf Anbau einer Terrassenüberdachung eines Wohngebäudes an der Kapellenstraße 7 wurde einstimmig genehmigt. Gleichzeitig stellt die Gemeinde eine Anfrage an das Landratsamt, ob das Bauvorhaben unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungslans genehmigungsfähig ist.

Die vorgesehene Überdachung hat an der Südseite eine Tiefe von 3,5 Metern und an der Ostseite eine Tiefe von 1,5 Metern. Das Vorhaben widerspricht allerdings den Festsetzungen des Bebauungsplans, auch weil die Baugrenze nicht unerheblich überschritten wird.

Einen zweiten Informationsabend zum Thema „Trinkwasser“ für die Ramerberger folgt. Termin wird noch bekannt gegeben.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024

Alle Gemeinderäte waren bei der Gemeinderatssitzung am 23. Januar anwesend. Auf der Tagesordnung standen vor allem Bauanträge.

Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Manfred Reithmeier und - bei einer Gegenstimme - der Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 7. Dezember vergangenen Jahres ging es um den Antrag auf Aufnahme des Grundstücks Fl.Nr. 1058 der Gemarkung Ramerberg in den Bebauungsplan Nr. 8 „Sendling - am Grabenfeld“. Allerdings fehlen dazu die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Verwaltung verwies auf die Stellungnahme der Behörden, die in einem vorgezogenen Anhörungsverfahren bereits die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsteil Steingassen mit einem Umfang von 4,5 ha als sehr kritisch und bauplanungsrechtlich nicht geeignet angesehen haben. Die Beurteilung einer Aufnahme eines Grundstücks von 889 Quadratmetern wie jetzt im Bebauungsplan „Am Grabenfeld“ dürfte von den Fachbehörden ebenfalls als nicht geeignet eingestuft werden.

Der Antrag auf Aufnahme in den Bebauungsplan „Sendling - am Grabenfeld“ wurde wegen fehlender baurechtlicher Voraussetzungen vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

Dagegen wird dem Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Wiederaufbau als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und Einliegerwohnung auf den Grundstücken Fl.Nr. 502 und 503 der Gemarkung Ramerberg, Berg 2, einstimmig zugestimmt.

Das Bauvorhaben liegt zwar im Außenbereich und ist nach § 35 des Baugesetzbuchs zu beurteilen. Die Substanz des alten Gebäudes ließ eine Renovierung nicht mehr zu. Ein Neubau für den Eigenbedarf ist zulässig. Zudem wird das neue Haus von außen genauso aussehen wie das alte Gebäude, was Projektionen der Baupläne zeigten. Auch die geforderten acht Stellplätze, Zufahrt, Trinkwasser für die drei Wohnungen sind vorhanden.

Bürgermeister Manfred Reithmeier hat einen weiteren Punkt auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Neue Ramerberger Liste/ Freie Wählergemeinschaft Ramerberg stellt den Antrag, dass sämtliche Kosten für Anwälte und für die Mediation zurückgehend bis ins Jahr 2020 detailliert aufgelistet werden, und diese Zahlen dann im Gemeindeblatt veröffentlicht werden sollen.

Dazu erklärte Bürgermeister Manfred Reithmeier, dass Zahlen für eine komplette Transparenz zurück bis ins Jahr 21018, also vor seiner Amtszeit, ermittelt werden müssten. Die Zahlen ab 2020 sind dagegen alle schon öffentlich bekannt gegeben worden. Zudem stelle eine solche Ermittlung einen Riesenaufwand für die Verwaltung dar, was deren Arbeitskapazitäten überlasten würde.

Manfred Reithmeier erklärte zudem noch einmal, dass die bewilligten 15.000 € für einen Medienanwalt gegen unsachgemäße und die Person des Bürgermeisters beleidigend angreifende Publikationen eine einmalige Angelegenheit sind. Zudem wurde davon kein Gebrauch gemacht.

Die Abstimmung, ob man diesen Antrag der NRL/FWR weiter verfolgen sollte, ergab mit 4:9 Stimmen eine Ablehnung.

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung:

Die Risikoeinschätzung für den Bereich Wasserversorgung legt die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters nahe. Es wurde beschlossen, dieser Empfehlung zu folgen. Die Stellenausschreibung erfolgt.

Die Beschaffung zweier Notstromaggregate beim wirtschaftlichsten Anbieter wurde beschlossen.

Die Gemeinde verzichtet auf die Ausübung ihres Vorkaufsrechts bei einem Grundstücksgeschäft.

Dem Antrag auf Errichtung einer Montagehalle mit Büro, Berg 4a, Fl. Nr. 510/2 und 309/3 der Gemarkung Ramerberg wird stattgegeben, da nichts den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht und alle Bebauungsplanfestsetzungen eingehalten werden.

Bericht aus der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2023

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024

Das Haushaltsvolumen der Verwaltungsgemeinschaft steigt im Haushaltsjahr 2024 um insgesamt 165.600,- € auf 1.567.000 €. Der ungedeckte Bedarf beträgt 1.329.500 € (+144.900 €).  Hauptgrund für die Steigerung sind vor allem Mehrausgaben beim Personal unter anderem auf Grund des in 2023 erfolgten Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Insgesamt fallen Personalkosten in Höhe von 1.123.450 € (+54.040 €) an. Die Ansätze für Beschaffungen bei der Bundesdruckerei betragen 25.000 € (+5.000 €) bzw. für Dienstleistungen der AKDB 85.000 € (+13.600 €). Auch die Ansätze für sonstige EDV-Kosten (Wartung, Software) müssen um 10.000 € erhöht werden. Die von den Mitgliedsgemeinden zu erhebende Umlage beträgt 235,35 € pro Einwohner (im Vorjahr: 211,84 €). Somit ergibt sich eine von der Gemeinde Ramerberg zu leistende VG-Umlage i.H.v. 336.082,00 €, die VG-Umlage für die Gemeinde Rott a. Inn beläuft sich auf 993.418,00 €. Zugleich hat die Gemeinschaftsversammlung für beschlossen, in 2024 einige der bestehenden Laptops auszutauschen. Hierfür sind im Haushalt 5.000 € veranschlagt. Für Zimmerausstattung sind 10.000 € angesetzt. Auch die Beschaffung eines kleineren Tresors ist vorgesehen.

Bericht aus der Schulverbandssitzung 19.12.2023

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024

Die Schulverbandsversammlung hat den Haushalt 2024 beschlossen. Aufgrund der Haushaltsentwicklung ist eine Anhebung der Umlage im Bereich der Grundschule auf 2.710,89 € im Jahr 2024 erforderlich. Dies entspricht einer Steigerung der Umlage um 6,0 % bzw. 153,35 €. Bei der Mittelschule reduziert sich die Umlage auf 4.172,06 €, was eine Verringerung von 0,25 % bzw. 10,49 € bedeutet. Die Zahl der Grundschüler erhöht sich um 7 auf 190, die der Mittelschüler um 15 auf 160. Insgesamt steigen die Ausgaben beim sachlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 92.550 € auf 1.139.750 € was höheren Kosten u.a. für Wartungen und Reinigung geschuldet ist. Der ungedeckte Bedarf bei der Grundschule beträgt 515.070 € (+47.040 €). Zugleich hat die Schulverbandsversammlung beschlossen, in 2024 Schließanlage sowie die Holzauflage im Verbindungsbau Schule -Turnhalle zu ertüchtigen. Hierfür sind im Haushalt 29.600 € eingestellt. Zusätzlich ist die Beschaffung eines Lagerschuppens angedacht. Die Kosten sind mit 5.000 € angesetzt.

Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023

Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023

Die Niederschrift der vorigen Gemeinderatssitzung wurde 8:0 genehmigt.

Die katholische Kirchenstiftung hatte einen Zuschussantrag gestellt für eine geplante Ministranten-Wallfahrt nach Rom. Unter der Voraussetzung, dass sie tatsächlich stattfindet, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das Unternehmen mit 500 € zu unterstützen. Der Betrag wird in den Haushalt 2024 eingestellt und soll vier Wochen vor der Fahrt ausgezahlt werden.

Der kaufmännische Jahresabschuss für die Wasserversorgung Ramerberg wurde überprüft und mit einer Abstimmung von 8:0 genehmigt.

Der Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung bei der Feuerwehr findet Mitte nächsten Jahres statt. Daher werden digitale Funkmeldeempfänger (Pager) benötigt. Der Gemeinderat hat die Anschaffung der benötigten 50 Geräte einstimmig beschlossen. Nach Abzug der Förderung durch den Freistaat, kommen auf die Gemeinde Kosten in Höhe von 8.080,10 € zu. Entsprechende Haushaltsmittel werden für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Pager zu bestellen, und das Förderverfahren durchzuführen.

Die Sitzungspunkte 2,6 und 7 wurden auf die nächste Sitzung verschoben.

Bekanntgaben :
Am  25. November findet rund um das Gemeindehaus der Ramerberger Wintermarkt statt mit Verkaufsständen regionaler Verkäufer und selbstgemachten Produkten. Für das leibliche Wohl sorgen die Ramerberger Vereine.

Am 26. November, am Totensonntag findet am Kriegerdenkmal eine Ehrung statt.

Die Firma Hain hat Bänke und Krüge vor dem Gemeindehaus spendiert.

Die Arbeiten um die Wasserverluste einzudämmen, kommen gut voran. Im Unterfeld wurden im Bereich Rotwandstraße und Heubergbogen die neue Leitung verlegt. Die Hausanschlüsse folgen.

Es gab zwei Wasserrohrbrüche in der Sendlinger Straße und in Reitberg am Bach. Ein defekter Hydrant in Reitberg am Wiesenweg wurde repariert, ebenso ein defekter Schieber im Buchenweg in Ramerberg.

Die jährliche Kontrolle des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim und des Gesundheitsamt Rosenheim hat stattgefunden.

Die nächste Gemeinderatssitzung wird vom 12. Dezember auf den 7. Dezember vorverlegt.

Gemeinde Ramerberg


 

Aus der Bürgerversammlung 2023

Gemeinderatssitzung vom 10.10.2023

Bei der Gemeinderatssitzung am 10. Oktober wurden sowohl dem SV Ramerberg als auch dem WSV Zellerreit Zuschüsse zur Sportförderung gewährt. Die Höhe richtet sich dabei nach den „Mitgliedereinheiten“ der Vereine. Der SV Ramerberg erhält von der Gemeinde einen Zuschuss von 2244 Euro (7480 Mitgliedereinheiten), der WSV Zellerreit bekommt 3050,70 Euro (10 169 ME) überwiesen.

Zusätzlich wurden dem SV Ramerberg seitens des Landratsamtes Rosenheim eine pauschale Sportbetriebsförderung von 4488 Euro sowie ein Energiepreis-Zuschuss in Höhe von 1795,20 Euro bewilligt. Der WSV Zellerreit erhielt vom Landratsamt eine pauschale Sportbetriebsförderung von
6 101,40 Euro.


Damit hat der Freitstaat Bayern die Vereinspauschale im Vergleich zum Vorjahr von 0,29 auf 0,6 erhöht und zusätzlich einen Energiepreis-Zuschuss von  0,3 je Mitgliedereinheit gewährt.

Einstimmig genehmigt wurde ein überarbeiteter Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons mit Außentreppe an das bestehende Anwesen Am Hain 3. Dabei handelt es sich um ein genehmigungsfähiges Bauvorhaben im Innenbereich. Die geforderten Abstandsflächen werden eingehalten.


Ebenfalls genehmigt wurde der Antrag auf Abriss und Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte Am Gries 24a. Auch dieses Bauvorhaben entsteht im Innenbereich. Das neu vorgesehene Gebäude verlängert sich um 0,3 Meter und wird um 2,3 Meter verbreitert. Die Wandhöhe beträgt 5,51 Meter, die Firsthöhe 7,82 Meter. Die Zufahrt erfolgt über das private Nachbargrundstück, es besteht ein Geh- und Fahrtrecht für die Bauherren.


Mit dem Neubau werden 222 qm Wohnfläche geschaffen, dafür sind drei Stellplätze erforderlich. Im Bauplan sind jedoch nur zwei Stellplätze nachgewiesen. Der Grundstücksnachbar ist unter dem Vorbehalt einverstanden, dass er weiterhin seinen landwirtschaftlichen Betrieb ausführen kann und die entstehenden Emissionen toleriert werden. Das gemeindliche Einverständnis wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass ein dritter Stellplatz nachgewiesen wird.

Gemeinderatssitzung vom 12.09.2023

Teil I:  Vortrag Manfred Reithmeier

Der schier endlose Ringkampf um den Standort für einen Fußballplatz des SV Ramerberg hat eine weitere Runde hinter sich gebracht. Vor allem aber auch eine Klärung der Umstände, warum dieser Standort für Bürgermeister und UWR-Fraktion nicht infrage kommt.  In der Gemeinderatssitzung am 12. September nahm Bürgermeister Manfred Reithmeier einen Antrag des SV Ramerberg zur Wiederaufnahme der Bauleitplanung in Zellerreit zum Anlass, in einem gut halbstündigen Vortrag die Gründe zusammenzufassen, die gegen diesen Standort sprechen. 

Der Antrag des SVR wurde bei Stimmengleichheit zwischen NRL/FWR und UWR abgelehnt, der Standort Ramerberg steht nach Ablehnung der notwendigen Grundstückskäufe durch die Gemeinderäte von NRL/FWR/Parteifrei nicht mehr zur Verfügung. Die Ablehnung erfolgte einstimmig, obwohl in der Mediation seitens der NRL/FWR zwei Gemeinderäte teilnahmen und diese Pressemeldung vom16.12.2022 mittrugen:

„ … wurden drei mögliche Lösungsvarianten auf Herz und Nieren geprüft …“ Und weiter: „Das Ergebnis war ein eindeutiger Vorschlag des Mediationsplenums an den Gemeinderat und die Entscheidung dafür, dass der zukünftige Sportplatz westlich und nördlich des jetzigen Areals im Ortsteil Ramerberg entstehen soll. Eingeplant wurde gleichzeitig der Neubau eines Kindergartens.“

So verbleibt als letzte Alternative der Standort Unterkatzbach, sofern der Verein einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde einreicht. In Unterkatzbach würde der Eigentümer den Grund zur Verfügung stellen. Sollten sich alle Beteiligten (Grundstückseigentümer, SV Ramerberg und die Gemeinde) für den Standort Unterkatzbach aussprechen, kann die Gemeinde in Verhandlungen mit den Ämtern einsteigen.

Eingangs zitierte Manfred Reithmeier das vor elf Jahren aufgestellte Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Ramerberg: „Die geologischen Untergrundverhältnisse (an moorigen Böden) erhöhen die Baukosten entscheidend.“ Das damalige Fazit: „Aufgrund der erheblichen Vorleistungen (Erschließung, Bodenaustausch usw.) kann die Gemeinde eine wirtschaftliche Sportflächenentwicklung nicht erkennen. Es wird damit von dieser Standortentwicklung abgesehen.“

Knackpunkt des Standorts Zellerreit ist die unzureichende Zufahrt zum angedachten Sportgebiet. Von der Ramerberger Straße bis zur Pfaffinger Straße führen mitten durch das Wohngebiet Zellerreit vier Kurven im 90°-Winkel, es existieren keine Gehwege und die Engstelle an der Pfaffinger Straße ist für Gegenverkehr nicht passierbar. Diese Situation ist wegen der erwartbaren Lärmbelästigung für die Zellerreiter Bürger nicht zumutbar, zudem wäre die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen nicht garantiert. 

In diesem Sinne äußerte sich auch Kreisbrandrat Richard Schrank in einem schriftlich vorliegenden Gutachten: „… blieben die Engstellen bei Zu- und Abfahrt bestehen. Erschwerend kommt hier hinzu, dass die Zu- und Abfahrt von Rettungsfahrzeugen alleine über die Pfaffingerstraße abgewickelt werden müsste, da in Richtung Norden derzeit keine belastbaren alternativen Wege vorhanden sind. Aus fachlicher Sicht kann man der Schaffung weiterer Sportflächen guten Gewissens nur dann zustimmen, wenn auch die gesicherte Erschließung nach Norden hin gegeben ist.“

Eine Zufahrt wäre auch von Norden her nicht möglich, da die Gemeinde Pfaffing weder Grund noch Geld zur Verfügung stellen würde. Die gegenwärtig existierenden Straßen sind vom Aufbau her für die erwartbare Verkehrsbelastung nicht geeignet.

Würde an Wochenenden ein gleichzeitiger Spielbetrieb von Tennisverein, Stockschützen und Fußballer stattfinden, wäre neben einer fraglichen Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge auch Probleme bei Verkehr Lärmschutz vorprogrammiert.

Im Rahmen einer vorangegangenen Mediation wurden drei Zufahrts-Varianten diskutiert, die aber den Neubau von Straßen zur Voraussetzung hätten. Jedoch stehen für notwendige zusätzliche Straßen bei allen drei Varianten der Gemeinde kein Grund zur Verfügung. Entsprechende Absagen in schriftlicher Form liegen der Gemeinde vor.

Als weitere Gründe für eine Ablehnung des Standorts Zellerreit führte Manfred Reithmeier folgende Punkte auf:

- Die Finanzierung des Projekts ist nach wie vor offen, es liegen keine schriftlichen Unterlagen vor.

- Für den planungstechnisch eingestellten Standort müssten komplett neue Gutachten erstellt werden, was mit sehr viel Zeit, Geld und Arbeitsbelastung für die Verwaltung verbunden wäre.

- Eingriffe in den Wasserhaushalt: Niedermoorgebiete sind nicht nur CO2-Speicher, sondern auch Wasserspeicher. Würden Teile von ihnen dem Bau von Fußballplätzen mit den notwendigen Drainagen weichen müssen, fiele zum einen der Grundwasserspiegel, zum anderen stiege bei Starkregen die Überflutungsgefahr im tiefer gelegenen Ortsteil Reitberg. Die Wassermassen würden ungebremst durch den Zellerreiter Graben in Richtung Reitberg abfließen.

- Der Gemeinde liegen Schreiben der Behörden vor, die erhebliche Einwände zu den Themen Schutzgut Boden, Wasserhaushalt, Gefährdung von Tierarten und deren Lebensräumen und Schädigung des Landschaftsbildes anmelden.

Weiter wirkt das Fußball-Projekt direkt auf die biotopkartierten, bachbegleitetenden Flächen und das FFH-Gebiet „Attel“ ein. Die Untere Naturschutzbehörde stuft deshalb den Bau und den Betrieb einer Fußballplatzanlage als vermeidbare Belastung und nicht zulässig ein.

- Massive Einwände meldet auch der „Landesverbund für Vogelschutz in Bayern“ an und lehnt den Standort Zellerreith massiv ab.

- Das Bayerische Landesamt für Umwelt bemängelt, dass das „Schutzgut Boden“ in den Umweltberichten unzureichend untersucht wurde und die Auswirkungen aufgrund des Eingriffs in eine Moorfläche als hoch einzustufen sei.

- Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verbietet generell die Umwandlung von Dauergrünland, das sich in Moorgebieten befindet.

- Und schließlich gingen bei der Gemeinde im Rahmen des Bauleitplanungsverfahren zum Jahresbeginn 2019 von Ramerberger Bürgern über 180 Einwände gegen das Projekt ein.

Teil II: Aussprache

Dem Vortrag von Manfred Reithmeier über die Gründe der Ablehnung des Fußballplatz-Standorts Zellerreit schloss sich eine Aussprache an. Bernd Stawiarski (parteifrei) erinnerte an das Sitzungsprotokoll vom 6.4.21, in dem festgehalten war, dass der Bau eines Fußballplatzes zwar möglich wäre, aber seitens der UWR nicht gewollt sei, es sich bei der Ablehnung also um eine rein politische Entscheidung handle. Dem hielt Zweiter Bürgermeister Magnus Steinmüller entgegen, dass dabei sämtliche Gesichtspunkte, die schlichtweg nicht passen, völlig ausgeklammert würden. Gäbe es die nicht, wäre schon längst eine Lösung gefunden worden.

Mit dem Fußballplatz-Standort Ramerberg, so Steinmüller weiter, seien viele Menschen intensiv damit beschäftigt gewesen, sowohl eine Fläche für Kindergarten und Fußballplätze zu organisieren als auch Tauschflächen für die Grundstücksbesitzer ausfindig zu machen. Dies sei endlich gelungen, wurde dann aber von der Fraktion NRL/FWR/parteifrei abgelehnt. In dieser Entscheidungsphase habe sich auch der betroffene Sportverein selbst wochenlang nicht gemeldet, anstatt zu sagen: Das ist doch super, toll, wir können an unserem angestammten Platz in Ramerberg bleiben!

Aber warum sollte man jetzt, nach dieser Ablehnung, nochmal von vorne anfangen? Man müsse als Gemeinde auch sinnvoll investieren, aber für einen einzigen Verein so viel Geld in die Hand zu nehmen, für ein Straßenbauprojekt, von dem alle anderen Vereine nichts haben, das sei nicht einsehbar. Bürgermeister Reithmeier ergänzte, dass der Bau einer solchen Straße zwischen 600-800 000 Euro koste. Mit einer solchen Summe wären ungleich sinnvoller die Baugründe für einen Kindergarten und Fußballplätze in Ramberg finanziert. 

Bernd Stawiarski räumte ein, dass das Thema Zufahrt ein erheblicher Einwand sei. Wenn man den Standort Zellerreit weiter verfolgte, müsste dieses Problem ein Kernpunkt des Verfahrens sein. Dieses solle man nur unter dem Vorbehalt weiter verfolgen, wenn die Zufahrt einvernehmlich gelöst werde. Dann würden auch die Leute, die in dieser Hinsicht Einsprüche erhoben haben, ernst genommen.

Demgegenüber wies Manfred Reithmeier wiederholt darauf hin, dass im Rahmen der Mediation drei Zufahrtsmöglichkeiten intensiv diskutiert worden seien. Aber für keine der vorgeschlagenen Trassen standen überhaupt Grundstücke zur Verfügung, die Ablehnungen der Grundstückseigner liegen der Verwaltung vor. Insofern sei es nicht sinnvoll, in dieser Richtung weiter zu arbeiten. Auch Gemeinderat Rupert Riedl (UWR) merkte an, dass die Wiederaufnahme einer Bauleitplanung Zellerreit doch gar keinen Sinn mache, weil man doch weiß, dass man gar keine Zufahrtsstraße bauen könne.

Konrad Fuchs (NRL/FWR) schlug eine Einbahnstraßen-Verkehrslösung vor und brachte eine Ortsverbindungsstraße ins Spiel, die noch nie bewertet worden sei und einen belastbaren Unterbau aufweise. Laut Bürgermeister Reithmeier wäre diese Straße an bestimmten Stellen zu eng und angrenzende Grundstücke stehen nicht für Erweiterungen zur Verfügung. Ebenfalls würde diese Einbahnstraße wieder in der Pfaffingerstraße enden und somit trifft man wieder auf die bereits erwähnte Engstelle.

Auch ein Vorschlag von Florian Baumann (NRL/FWR), den Standort vom Norden her zu erschließen, weil ja eine Straße vorhanden sei, scheitere schlichtweg daran, so Reithmeier, weil die Gemeinde Pfaffing klargestellt habe, dass sie ein solches Projekt ablehne und keine Investitionen für eine Sanierung vornehmen werde. Denn besagte Straße von Graben nach Zellerreit sei vom Unterbau her in keinster Weise für den zu erwartenden Verkehr ausgelegt.

Schlussendlich merkten Gemeinderäte von NRL/FWR und Freie an, dass der Hauptgrund für die Ablehnung der Grundstückskäufe in Ramerberg deshalb erfolgt sei, weil man eine Überschuldung, gar Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde befürchtet habe. Doch zum Zeitpunkt der Ablehnung in der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2023 war bereits bekannt, dass die in der „Wasserburger Zeitung“ kommunizierte Summe von 1,5 Millionen Euro eine bis heute noch nicht richtiggestellte Falschmeldung war, sondern es sich um einen Betrag handelt, der gerade mal die Hälfte ausmachte. Die Liquidität der Gemeinde wäre zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Primär wären somit alle drei Varianten machbar und schnell umsetzbar gewesen. Besonders Variante 2 und natürlich Variante 3.

Teil III: Was sonst noch geschah

Karin Baumann wurde zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 12. September von Bürgermeister Manfred Reithmeier als neues Mitglied des Gemeinderats in der Gruppierung NRL/FWR vereidigt. Karin Baumann wurde zudem als neues Mitglied in den Bauausschuss aufgenommen. Als neuer Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses fungiert nun Maximilian Jaroljmek (NRL/FWR), Bernd Stawiarski (parteifrei) gehört als neues Mitglied diesem Ausschuss an. 

Die für den Bau des Gehwegs von „Eich“ nach  „Eich West“ vorveranschlagte Summe von 30 000 Euro reicht nicht aus und muss um 5000 Euro aufgestockt werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

An der Stelle des abgerissenen „Kramerhauses“ an der Edlinger Straße 12 kann der Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von acht mal zehn Metern und einer Höhe von 9,75 m errichtet werden. Die Höhe kommt durch eine relativ hohe Dachneigung von 38 ° zustande, wird aber toleriert, weil die dadurch ermöglichte Schaffung von Wohnraum in der Gemeinde als wünschenswert erachtet wird.

Auf der selben Gemarkung soll ein Doppelhaus mit einer Grundfläche von zehn mal zwölf Metern und einer Höhe von 9,75 m entstehen. Auch hier gibt es nachbarschaftliche Bedenken wegen der Bauhöhe und hinsichtlich der Entwässerung des Grundstücks. Der grundsätzlich positive, einstimmig gefasste Beschluss des Gemeinderats und das Schreiben von den Nachbarn, wird an das Landratsamt weitergeleitet.

Ebenso einstimmig erfolgte der positive Bescheid für den Neubau von Sozialräumen und Büros Am Anger 1c sowie für das Anlegen von vier Stellplätzen.

Mit sechs gegen sechs Stimmen abgelehnt wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Bau einer Halle an der Pfaffinger Straße 10. Konkret wäre die Überdachung der Stockbahnen auf der Anlage der Stockschützen vorgesehen.

Peter Pertl vom Bauamt Rott stellte klar, dass ein Bauvorhaben im Außenbereich, und darum handle es sich in diesem Fall, vom Landratsamt Rosenheim grundsätzlich keine Befürwortung erfahre - egal, wie eine Gemeinde im Einzelfall entscheide.