Einwohnermeldeamt
Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, benötigen Sie seit dem 01.11.2015 eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung und - wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen - Abmeldung vorlegen.
Weitere Infos finden Sie hier (externer Link):
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung.
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebestätigung erhalten. Diese beinhaltet Angaben zu Ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift.
Die Gebühr für eine Meldebestätigung beträgt 5,-- EUR.
Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,-- EUR.
Aufenthaltsbescheinigung beantragen
Antrag auf steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren
Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie, wenn Ihr Kind nicht im gleichen Ort wohnt wie Sie.
Sie können die steuerliche Lebensbescheinigung hier online beantragen, wenn das Kind mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde wohnt, und Sie als Elternteil im Melderegister gespeichert sind.
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) können Sie hier online ein Führungszeugnis beantragen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,-- EUR.
Anforderung von Briefwahlunterlagen
Sie benötigen Wahlschein und Briefwahlunterlagen?
Die Anforderung von Briefwahlunterlagen ist gebührenfrei.