Wer illegal Abfall ablagert, muss diesen selbst entfernen und mit einem Bußgeld rechnen. Solche Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungwidrigkeit und muss mit…