Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn
Rathaus Rott a.Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
- +49 8039 9068-0
- +49 8039 9068-99
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00