Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Steueramt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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Noichl, Martina

Sachbearbeiterin Steueramt

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