Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Gewerbeamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

  • +49 8039 9068-15
  • +49 8039 9068-15
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Platzhalter

Haas, Monika

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

Alle Leistungen