Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Einwohnermeldeamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

  • +49 8039 9068-0
  • +49 8039 9068-99
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

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Anzinger, Simone

Sachbearbeiterin

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Haas, Monika

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

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Rolle, Thomas

Sachbearbeiter

Sachbearbeiter Einwohnermeldeamt

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