Fischereiabgabe; Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

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Einwohnermeldeamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
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Hangl, Monika

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Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

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