Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Einwohnermeldeamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

  • +49 8039 9068-0
  • +49 8039 9068-99
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

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Anzinger, Simone

Sachbearbeiterin

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Haas, Monika

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

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Rolle, Thomas

Sachbearbeiter

Sachbearbeiter Einwohnermeldeamt

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